Datenschutz für die notarielle Praxis

Effektive Unterstützung für Notarinnen und Notare: Externe Fachleute entlasten Sie und Ihr Team.

Datenschutz für die notarielle Praxis

Effektive Unterstützung für Notarinnen und Notare: Externe Fachleute entlasten Sie und Ihr Team.

Sorgenfrei und rechtssicher

Als Notarin oder Notar wissen Sie, dass der Datenschutz seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 eine immer größere Rolle spielt. Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Bestimmungen einzuhalten und mögliche Verstöße zu vermeiden.

Warum Datenschutz für Notarinnen und Notare wichtig ist:

Gesetzliche Verpflichtungen

Als datenschutzrechtlich Verantwortliche sind Sie dazu verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Gemäß Art. 37 DSGVO müssen Sie außerdem einen Datenschutzbeauftragten benennen und der Aufsichtsbehörde mitteilen.

Bußgelder & Schadensersatz

Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen nach sich ziehen.

Revision

Bei der Prüfung Ihrer Büroabläufe wird verstärkt auf die ordnungsgemäße automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten geachtet. Gemäß § 93 Abs. 2 S. 2 BNotO ist dies ebenfalls Gegenstand der Prüfung..

Unser Angebot für Ihre Datenschutzbedürfnisse:

Warum Sie uns wählen sollten:

Team

Unser erfahrenes Team aus spezialisierten Fachanwälten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten (TÜV) unterstützt Sie als externer Datenschutzbeauftragter oder Berater in allen Fragen des Daten­schutzes.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Fachanwalt für IT-Recht

Kontakt

Büro- und Telefonzeiten

Montag bis Freitag
09.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 030 – 577 039 933
E-Mail: info@datargus.de

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erst-Audit.

Wir laden Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch oder einer Videokonferenz ein, in dem wir Ihnen gerne unsere Leistungen und Vorteile genauer erläutern. Überzeugen Sie sich selbst von unserem Angebot! Kontaktieren Sie uns unter notare@datargus.de oder rufen Sie uns unter 030 577 039 930 an.

Fabian Laucken

Fabian Laucken

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Fachanwalt für IT-Recht

Fabian Laucken ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit dem Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (seit März 2009) und für IT-Recht (seit April 2010). Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses IT-Recht der Rechtsanwaltskammer Berlin. 

Rechtsanwalt Laucken ist bei Best Lawyers für den Bereich „Information Technology“ gelistet. Vom Handelsblatt wird er in der Liste „Deutschlands beste Anwälte“ (2021) im IT-Recht geführt. 

Die Wirtschaftswoche (Ausgabe 34/2019) zählt Rechtsanwalt Laucken zu den renommiertesten IT-Anwälten in Deutschland.

Erik Stamer

Erik Stamer

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Fachanwalt für IT-Recht

Erik Stamer ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit dem Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Ab 2014 war er Gründer einer auf Legal Tech spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und vertrat Mandanten in mehreren tausend gerichtlichen Verfahren unter anderem auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Seit 2012 ist Erik Stamer Fachanwalt für IT-Recht und seit 2014 auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er absolvierte an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Recht der Informationstechnologie“.