Warum Datenschutz für Notarinnen und Notare wichtig ist:
Gesetzliche Verpflichtungen
Als datenschutzrechtlich Verantwortliche sind Sie dazu verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Gemäß Art. 37 DSGVO müssen Sie außerdem einen Datenschutzbeauftragten benennen und der Aufsichtsbehörde mitteilen.
Bußgelder & Schadensersatz
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch Schadensersatzansprüche von Betroffenen nach sich ziehen.
Revision
Bei der Prüfung Ihrer Büroabläufe wird verstärkt auf die ordnungsgemäße automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten geachtet. Gemäß § 93 Abs. 2 S. 2 BNotO ist dies ebenfalls Gegenstand der Prüfung..