Datenschutz für
Unternehmen

datargus – Ihr externes Datenschutzteam

Datenschutz für Unternehmen

datargus – Ihr externes Datenschutzteam

Über uns

Datenschutz betrifft inzwischen jedes Unternehmen. Dabei fällt es nicht immer leicht, den Überblick über die einzuhaltenden Regelungen und deren dynamische Auslegung durch Gerichte und Datenschutzbehörden zu behalten. Das Team von datargus unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben an den betrieblichen Datenschutz zu erfüllen. Dabei suchen wir nach praktikablen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen. Unser Ziel ist es, ein hohes Datenschutzniveau zu etablieren, ohne dabei unnötige und übermäßig bürokratische Prozesse zu schaffen. Wir verstehen Datenschutz auch als Chance, Vorteile und Nutzen für Kunden und Mitarbeiter zu schaffen. Qualität im Datenschutz stellt zunehmend auch einen relevanten Wettbewerbsvorteil dar.

Leistungen

Externer
Datenschutzbeauftragter

Datenschutz-
management

Datenschutzberatung und
-schulung

Team

Unser erfahrenes Team aus spezialisierten Fachanwälten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten (TÜV) unterstützt Sie als externer Datenschutzbeauftragter oder Berater in allen Fragen des Daten­schutzes

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Fachanwalt für IT-Recht

Kontakt

Büro- und Telefonzeiten

Montag bis Freitag
09.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 030 – 577 039 933
E-Mail: info@datargus.de

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, rufen Sie uns an unter 030 577 039 930, schreiben Sie und eine E-Mail an info@datargus.de oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular.

Externer Datenschutz­beauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Pflicht besteht unter anderem für Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Da hierunter nahezu jeder Mitarbeiter mit einem Bildschirmarbeitsplatz fällt, ist diese Schwelle schnell erreicht. Unabhängig von einer bestehenden Verpflichtung ist die Stellung eines Datenschutzbeauftragten heutzutage aber auch ein Qualitätsmerkmal in vielen Bereichen der Wirtschaft.

Wir stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten und unterstützen Sie individuell, praxisnah und auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten bei der Umsetzung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sie profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unserer Berater und müssen keine eigenen Mitarbeiter für diese Position freistellen und ausbilden.

Datenschutzmanagement

Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes systematisch zu planen, zu organisieren, zu steuern und zu kontrollieren. Es erleichtert die Einhaltung der Rechenschafts- und Nachweispflichten der DSGVO und den rechtskonformen Umgang mit Datenpannen und Betroffenenanfragen. 

Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines professionellen und praxistauglichen DSMS in Ihrem Unternehmen. Dies beinhaltet neben der Überprüfung und Optimierung der bestehenden Datenschutzorganisation u.a. auch die Erstellung oder Überarbeitung von Richtlinien, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtswegen, Überprüfung der Dienstleister (Auftragsverarbeiter) und Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern. Ziel ist die Einführung eines flexiblen Systems, das im Rahmen des klassischen PDCA-Zyklus fortlaufend weiterentwickelt werden kann.

Datenschutzberatung und -schulung

Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben stellt eine Herausforderung für viele Unternehmen dar. Auch wenn bereits ein gut funktionierendes Datenschutzmanagementsystem implementiert und ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt ist, tauchen immer wieder Fragestellungen auf, für deren Beantwortung zusätzliche externe Expertise hilfreich ist, beispielsweise bei der Behördenkommunikation und –verfahren, der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), Betroffenenanfragen oder dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. 

Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit solchen datenschutzrechtlichen Herausforderungen oder erstellen Datenschutzgutachten oder Stellungnahmen zu spezifischen Einzelfragen. Wir bieten auch Schulungen an, mit denen Sie Ihren Pflichten zur Sensibilisierung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter in Bezug auf den Datenschutz nachkommen können.

Fabian Laucken

Fabian Laucken

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Fachanwalt für IT-Recht

Fabian Laucken ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit dem Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (seit März 2009) und für IT-Recht (seit April 2010). Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses IT-Recht der Rechtsanwaltskammer Berlin. 

Rechtsanwalt Laucken ist bei Best Lawyers für den Bereich „Information Technology“ gelistet. Vom Handelsblatt wird er in der Liste „Deutschlands beste Anwälte“ (2021) im IT-Recht geführt. 

Die Wirtschaftswoche (Ausgabe 34/2019) zählt Rechtsanwalt Laucken zu den renommiertesten IT-Anwälten in Deutschland.

Til Pörksen

Til Pörksen

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Fachanwalt für IT-Recht

Til Pörksen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit dem Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Seit 2010 ist Til Pörksen auch Fachanwalt für IT-Recht und seit 2013 Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Vertragsautor der juris GmbH für den Praxisreport IT-Recht und AnwaltZertifikatOnline IT- und Medienrecht.

Erik Stamer

Erik Stamer

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Fachanwalt für IT-Recht

Erik Stamer ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit dem Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Ab 2014 war er Gründer einer auf Legal Tech spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und vertrat Mandanten in mehreren tausend gerichtlichen Verfahren unter anderem auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Seit 2012 ist Erik Stamer Fachanwalt für IT-Recht und seit 2014 auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er absolvierte an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Recht der Informationstechnologie“.